RBS Immobilien GmbH
Bahnhofstraße 32
27777 Ganderkesee-Schierbrok
Telefon: 04221 / 930-480
Telefax: 04221 / 930-488
E-Mail: e.scheffler@rbsimmobilien.de
Homepage: www.rvbdel.de/immobilien0.html
Geschäftsführer: Wolfgang Etrich
Handelsregisternr.: 140304
Amtsgericht Oldenburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE117176061
Steuernummer: 57/201/10247
Aufsichtsbehörde gem. §34c GewO/§16 MaBV:
Ordnungsamt Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen
Zuständige Kammer: Handelskammer Oldenburg
Rechtlicher Hinweis
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das LG Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns angemeldeten Banner und Links führen.
Sonderbedingungen für die Immobilienvermittlung:
1. Sämtliche Angaben sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat – unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche – Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsstelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen und auf
deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den im überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird. Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer, als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.