Optierung zur Umsatzsteuer

Optierung zur Umsatzsteuer durch die

Raiffeisen-Volksbank Delmenhorst-Schierbrok eG

 

 

 

Das Umsatzsteuergesetz (§ 9 Abs. 1) gestattet Unternehmen, auf bestimmte Finanzdienstleistungen Umsatzsteuer zu erheben. Von dieser Option macht die Raiffeisen-Volksbank Delmenhorst-Schierbrok eG seit dem 1. Dezember 2011 Gebrauch, soweit dies praktikabel und ohne Nachteil für unsere Kunden ist.

 

Wir werden daher ab diesem Datum auf Ihre in unserem Hause geführten Girokonten, Darlehen und Avale bei zukünftig anfallenden Zinsen, Provisionen und Gebühren die Umsatzsteuer von zurzeit 19 % berechnen.

 

Die Umsatzsteuer werden wir zusammen mit der jeweiligen Zins- bzw. Entgeltbelastung erheben. Die Anlage zum Kontoauszug gilt zusammen mit den Kredit- und Darlehensverträgen als Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn. Somit ist die Umsatzsteuer auf Finanzdienstleistungen genauso zu behandeln, wie Sie es von Ihren sonstigen Eingangsrechnungen mit Umsatzsteuerausweis gewohnt sind. Sie stellt für ein Unternehmen somit in der Regel lediglich einen durchlaufenden Posten dar, weil sie als Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung gegenüber dem Finanzamt wieder geltend gemacht werden kann.

 

Selbstverständlich berechnen wir nur den Kunden Umsatzsteuer, die berechtigt sind, Vorsteuer beim Finanzamt geltend zu machen.

 

Sie haben weitere Fragen? Ihr Firmenkundenberater beantwortet Sie gerne.

Raiffeisen-Volksbank Delmenhorst-Schierbrok eG
BLZ: 28067170